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Produkte

KOMPOST, der natürliche Dünger und Bodenverbesserer!
Unsere Lüneland-Kompost-Produkte besitzt bereits seit 1992 das RAL-Gütezeichen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Aus den Bio- und Grünabfällen aus Landkreis und Hansestadt Lüneburg produzieren wir unseren Lüneland-Kompost. Dieser unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle und ist seit einigen Jahren zusätzlich zum RAL-Gütezeichen nach den strengen Kriterien von Bioland und Neuland zertifiziert.
Kompost ist ein guter Humuslieferant und Wasserspeicher, den Sie sehr gut in Ihrem Garten als natürlichen Bodenverbesserer einsetzen können.
Der fertige Lüneland-Kompost wird in den Absiebungen 12 mm und 25 mm angeboten.
So ist Kreislaufwirtschaft: Vom Gartengrün zum KOMPOST!
Unsere Komposterde, ein mit Humus angereicherter Bodenverbesserer, ist ein pflanzfertiges Produkt und kann sofort zum direkten Bepflanzen und Säen verwendet werden.
Für die Abdeckung von Pflanzflächen als Erosions- und Verdunstungsschutz bieten wir zudem Holzhäcksel und Rindenmulch an.
Produktinformation Lüneland-Produkte
Kompost-Flyer Anwendung und Tipps
Viele interessante und hilfreiche Tipps erhalten Sie z.B. auch auf den Seiten des VHE. Hier stehen Ihnen unter anderem die Fachzeitschrift "HuMuss Garten" zum Download bereit:
HuMuss Garten
Qualität trägt dieses Zeichen
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Produktsicherheit durch kontinuierliche unabhängige Fremdüberwachung
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Gesicherter Qualitätsstandard
Zugelassene Abfälle
An unserem Standort in Bardowick verfügen wir über verschiedene Abfallbehandlungsanlagen (u. a. eine mechanisch-biologische Vorbehandlungsanlage (MBV), einem Kompostwerk, eine Sammelstelle mit Zwischenlager für Problemabfälle und einer Sickerwasserkläranlage) sowie über eine Deponie der Klasse II. Welche Abfälle an unserem Standort angenommen werden dürfen, entnehmen Sie bitte unserem Positivkatalog. Die dort mit einem * gekennzeichneten Abfälle sind als „gefährlich“ einzustufen.
Gefährliche Abfälle (*) sind entsorgungsnachweispflichtig und bedürfen der Zustimmung unserer Aufsichtsbehörde sowie der Zuweisung durch die NGS (Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall).
Beachten Sie bitte, dass dieses Entsorgungsnachweisverfahren rechtzeitig vor der eigentlichen Entsorgung abgewickelt sein muss.
Zur abschließenden Entscheidung über die Annahme gefährlicher Abfälle benötigen wir unter anderem:
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- Eine vollständige Deklarationsanalyse gemäß
- Deponieverordnung Anh. 3, Tab. 2 sowie
- der einschlägigen Erlasse des Niedersächsischen Umweltministeriums
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- Eine Beschreibung der Art und Herkunft des Abfalls.
Was hierbei zu beachten ist, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Seit 01. April 2010 gilt nur noch das elektronische Nachweisverfahren eANV
Parameterliste für Deponie
Zuordnungskriterien für die Deponie
Positivkatalog zugelassener Abfälle
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen