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Frachtkosten auf Anfrage unter 04131 / 92 32 450


Zuladung:
Komposterde
bis 12 m³

Rindenmulch/Holzhäcksel
bis 19 m³

Kompost 12 mm - 25 mm
bis 17 m³

Lüneland Logo
  Rindenmulch
  Holzhäcksel
 

 

  KOMPOST, der natürliche Dünger und Bodenverbesserer!

023965 GfA Postkarte A6 Wertvolle Erden VS

Unsere Lüneland-Kompost-Produkte besitzt bereits seit 1992 das RAL-Gütezeichen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Aus den Bio- und Grünabfällen aus Landkreis und Hansestadt Lüneburg produzieren wir unseren Lüneland-Kompost. Dieser unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle und ist seit einigen Jahren zusätzlich zum RAL-Gütezeichen nach den strengen Kriterien von Bioland und Neuland zertifiziert.

Kompost ist ein guter Humuslieferant und Wasserspeicher, den Sie sehr gut in Ihrem Garten als natürlichen Bodenverbesserer einsetzen können.

Der fertige Lüneland-Kompost wird in den Absiebungen 12 mm und 25 mm angeboten.

So ist Kreislaufwirtschaft: Vom Gartengrün zum KOMPOST!

Unsere Komposterde, ein mit Humus angereicherter Bodenverbesserer, ist ein pflanzfertiges Produkt und kann sofort zum direkten Bepflanzen und Säen verwendet werden.

Für die Abdeckung von Pflanzflächen als Erosions- und Verdunstungsschutz bieten wir zudem Holzhäcksel und Rindenmulch an.

Produktinformation Lüneland-Produkte

Kompost-Flyer Anwendung und Tipps

 

Viele interessante und hilfreiche Tipps erhalten Sie z.B. auch auf den Seiten des VHE. Hier stehen Ihnen unter anderem die Fachzeitschrift "HuMuss Garten" zum Download bereit:

HuMuss Garten

 Humus

 Qualität trägt dieses Zeichen

 

  • Produktsicherheit durch kontinuierliche unabhängige Fremdüberwachung

  • Gesicherter Qualitätsstandard


An unserem Standort in Bardowick verfügen wir über verschiedene Abfallbehandlungsanlagen (u. a. eine mechanisch-biologische Vorbehandlungsanlage (MBV), einem Kompostwerk, eine Sammelstelle mit Zwischenlager für Problemabfälle und einer Sickerwasserkläranlage) sowie über eine Deponie der Klasse II. Welche Abfälle an unserem Standort angenommen werden dürfen, entnehmen Sie bitte unserem Positivkatalog. Die dort mit einem * gekennzeichneten Abfälle sind als „gefährlich“ einzustufen.

Gefährliche Abfälle (*) sind entsorgungsnachweispflichtig und bedürfen der Zustimmung unserer Aufsichtsbehörde sowie der Zuweisung durch die NGS (Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall).

Beachten Sie bitte, dass dieses Entsorgungsnachweisverfahren rechtzeitig vor der eigentlichen Entsorgung abgewickelt sein muss.

Zur abschließenden Entscheidung über die Annahme gefährlicher Abfälle benötigen wir unter anderem:

    • Eine vollständige Deklarationsanalyse gemäß
  • Deponieverordnung Anh. 3, Tab. 2 sowie
  • der einschlägigen Erlasse des Niedersächsischen Umweltministeriums
    •  Eine Beschreibung der Art und Herkunft des Abfalls.

Was hierbei zu beachten ist, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

 

Seit 01. April 2010 gilt nur noch das elektronische Nachweisverfahren eANV

Parameterliste für Deponie
Zuordnungskriterien für die Deponie
Positivkatalog zugelassener Abfälle

Wir stellen Ihnen auch Behälter/Container für Ihre Abfälle

zur Übersicht Container/Behälter
Es gelten unsere allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen