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Metallschrott
Metallschrott richtig entsorgen! |
Als Altmetall / Metallschrott werden Sperrgut und Abfälle aus Metall von Bronze bis Stahl bezeichnet. Metallschrott kann sehr gut wiederverwertet werden und ist ein wichtiger Rohstoff zur Erzeugung von Stahl und Nichteisen-Metallen.
Altmetall aus Privathaushalten:
Privathaushalte produzieren viel Abfall aus Altmetallen. Leichtmetalle wie Aluminium oder leere Dosen werden über die getrennt gesammelten Leichtverpackungen ("Gelber Sack") recycelt. Besonders bei einer Haushaltsauflösung fällt viel Metallschrott an.
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Bereitstellungsregeln zum Metallschrott:
- Einzelteile dürfen bei der Sperrmüllabfuhr eine Größe von 2,0 x 1,5 x 0,75 m und ein Gewicht von 65 kg nicht überschreiten.
- Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Haushalt begrenzt.
- Metallschrott muss am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr gesondert vom Sperrmüll bereitgestellt werden (Termine siehe Abfuhrkalender).
Das gehört z. B. zum Metallschrott: | Das gehört z. B. nicht zum Metallschrott: |
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- Die Anlieferung von Metallschrott direkt zur GfA ist kostenlos!
Hinweis: |
Metallschrott und Elektrogeräte werden parallel zur Sperrmüllabfuhr gesondert eingesammelt. Die Bereitstellung muss getrennt voneinander bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag erfolgen.
Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder Straßenverkehr gefährdet werden.
Kundeninformation Metallschrott
Elektroschrott
Elektroaltgeräte richtig entsorgen! |
Alle Elektrogeräte müssen einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Sie dürfen nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden. Elektrogeräte müssen am Tag der Sperrmüllsammlung bis 6:30 Uhr gesondert am Straßenrand bereitgestellt werden.
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Verbraucher sind verpflichtet, ihre alten Elektrogeräte an die kommunalen Sammelstellen der GfA oder im Fachhandel abzugeben. Die Abgabe ist für private Haushalte kostenlos.
Abgabemöglichkeiten bei der GfA:
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GfA in Bardowick |
Sperrmüll- sammlung |
GfA Service- Center |
Recycling- höfe |
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Haushaltsgroßgräte Nachtspeicherofen |
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Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren |
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Bildschirme, Monitore und TV-Geräte | ![]() |
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Lampen *können auch bei der Mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden |
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Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik |
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Photovoltaikmodule | ![]() |
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Abgabemöglichkeiten im Handel: |
- Vertreiber / Händler mit einer Verkaufsfläche größer 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sind verpflichtet, Elektroaltgeräte anzunehmen. Dies gilt auch für Hausanlieferungen und Online-Bestellungen.
- Elektrokleingeräte (Kantenlänge max. 25 cm) werden ohne Kaufnachweis in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angenommen.
- Elektrogroßgeräte mit einer Kantenlänge größer als 25 cm müssen vom Handel nur angenommen werden, wenn gleichzeitig ein Gerät mit gleicher Funktion gekauft wird.
Kundeninformation Elektroschrott
Sammelstellen für Problemstoffe und Elektrokleingeräte
Sperrmüll
Sperrmüll richtig entsorgen! |
Zum Sperrmüll gehören alle großen und sperrigen Gegenstände aus privaten Haushalten, die durch ihre Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichtes -auch nach zumutbarer Zerkleinerung- nicht in den Restabfallbehälter passen. Sperrmüll wird über die Sperrmüllabfuhr eingesammelt.
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Bereitstellungsregeln zum Sperrmüll:
- Einzelteile dürfen eine Größe von 2,0 m x 1,50 m x 0,75 m und ein Gewicht von 65 kg nicht überschreiten.
- Das Gesamtvolumen ist je Abfuhrtermin auf 2 m³ pro Haushalt begrenzt.
- Parallel zur Sperrmüllsammlung wird Metall- und Elektroschrott gesondert eingesammelt. Die Bereitstellung muss getrennt voneinander (Möbel, Holz, Metall, Elektrogeräte) bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag am Straßenrand erfolgen (Termine siehe Abfuhrkalender).
Das gehört z. B. zum Sperrmüll: | Das gehört z. B. nicht zum Sperrmüll: |
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- Die Anlieferung von Sperrmüll direkt zur GfA ist kostenpflichtig!
- Altmetall und Elektrogeräte von Privathaushalten werden kostenlos angenommen!
Hinweis: |
- Von der Sperrmüllabfuhr ausgenommen sind sperrige Abfälle aus gewerblicher Herkunft.
- Bauabfälle sind kein Sperrmüll und müssen kostenpflichtig zur GfA (Deponie) angeliefert werden.
- Als Faustregel gilt: Sperrmüll beinhaltet ausschließlich Gegenstände, die man bei einem Umzug üblichererweise mitnehmen würde und die nicht fest im Haus eingebaut waren.
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Beachten Sie bitte, dass bei der Bereitstellung von Abfällen am Straßenrand keine Fußgänger, Fahrradfahrer oder der Straßenverkehr gefährdet werden. |